A. Schulz

Zertifikate Schultests

Da auch für Kinder in verschiedenen Bereichen eine Testpflicht besteht, sollen die Schülerinnen und Schüler, die an den in der Schule durchgeführten Selbsttests teilnehmen, auf Wunsch eine Bescheinigung über ihr Testergebnis erhalten können. Dazu erfolgt am Testtag die Bestätigung durch die Lehrkraft, welche die Testung der Schülerinnen und Schüler in der Schule begleitet hat. Verfahren …

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Unterricht für alle ab 17.5. mit Testpflicht (2x pro Woche)

Ab dem 17.5.2021 findet wieder Unterricht nach den bekannten Hygienevorschriften in der Schule statt. Der Schwimmunterricht in Klassenstufe 3 entfällt weiterhin. Darum hat die 3a montags 3. bis 6. Stunde Unterricht, die Klassen 3b und 3c montags 1.-4. Stunde. Am Präsenzunterricht darf nur teilnehmen, wer zweimal pro Woche mit einem anerkannten Test auf eine Infektion …

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Außerschulische Lern- und Förderangebote (10.5. bis 30.7.)

Vom 10. Mai 2021 bis zum 30.7.2021 ist es möglich, bis zu 30 Unterrichtsstunden außerschulischer Lern- und Förderpartner in Anspruch zu nehmen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern finanziert pro Kind bis zu einem Förderstundensatz von 12,50 EUR. So lange keine Präsenzangebote möglich sind, ist auch die Wahrnehmung von pädagogisch begleiteten Onlineangeboten möglich. 1. Eltern fordern den Berechtigungsschein …

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Formularübersicht

Für die Genehmigung der Notbetreuung: Testpflicht – Testung in der Schule: Testpflicht – Testung zu Hause: Schulbesuch nach Krankheit: Nichtdurchführung eines PCR-Tests beim Arzt oder einer Teststelle bei leichten Krankheitssymptomen: mindestens 7 Tage kein Besuch der Schule bis zum vollständigen Abklingen der Symptome, davon müssen 2 Tage vollständig symptomfrei sein oder

Testpflicht ab 28.4. (überarbeitet am 26.4.) – Achtung: neue Formulare

Ab dem 28. April 2021 muss zweimal wöchentlich (mindestens ein Tag Pause zwischen den Tests) ein Test auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus durchgeführt werden. Dieses ist zu Hause, in der Schule, beim Arzt, einem Testzentrum oder anderer zulässiger Stelle (nicht älter als 24 Stunden) möglich. Ein negatives Testergebnis ist für die Schülerinnen und Schüler, …

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Schnelltests ab Mai auch zu Hause möglich

Die Schulkonferenz unserer Schule hat am 21.4.2021 beschlossen, dass es ab dem 3. Mai 2021 möglich sein wird, dass die in der Schule durchgeführten Selbsttests alternativ zu Hause durchgeführt werden können. Voraussetzung dafür ist die Abgabe der unten beigefügten Formulare sowie die Anwesenheit im Unterricht bzw. der Notbetreuung am jeweiligen Testtag. Es besteht keine Möglichkeit, …

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Distanzunterricht und neuer Hygieneplan

Die Aufgaben für den Distanzunterricht sind auf unserer Homepage im Bereich Homeschooling zu finden bzw. werden über die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer auf dem bekannten Weg (z.B. per E-Mail) verteilt. Es wurde erneut der Hygieneplan aktualisiert. Folgende Punkte sind wichtig bzw. neu: Bei Auftreten einer mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomatik dürfen betroffene Personen die Schule nicht …

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Schulschließung ab Montag (19.4.2021)

Der Besuch von Schulen ist für Schülerinnen und Schüler des Landes Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich untersagt. Schülerinnen und Schüler der unserer Schule können die Notfallbetreuung von 7:15 Uhr bis 11.20 Uhr besuchen. Die Kinder werden in festen Gruppen im Klassenverband betreut. Der Kreis der anspruchsberechtigten Personen ist unverändert. Die Arbeitgeberbescheinigung sowie die Selbsterklärung sind am Montag, den …

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Kein Schulbesuch bei Schnupfen ohne negativen PCR-Test

Laut neuem Hygieneplan des Bildungsministeriums müssen für einen Schulbesuch bei folgenden Symptomen (auch Einzelsymptomatik) negative PCR-Tests vorgelegt werden: Schnupfen, Halsschmerzen, Durchfall, Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Geschmacksstörungen oder Geruchsstörungen. Personen mit einem dieser Symptome dürfen ohne Vorlage eines durch den Kinder- oder Hausarzt durchgeführten PCR-Test (mit negativem Ergebnis) die Schule nicht betreten. Treten diese Symptome erstmalig …

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Elternbeitrag 2021/ 2022

Sehr geehrte Eltern der jetzigen 1. bis 3. Klassen, auch in diesem Schuljahr bitten wir Sie rechtzeitig um die Überweisung des Elterngrenzbetrages in Höhe von 30,68 € auf das Konto des Schulvereins. Von diesem Betrag bestellen wir wieder die Arbeitshefte für das kommende Schuljahr. Der Differenzbetrag fließt auf das Schulkonto für den Erwerb von Verbrauchsmaterial. …

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