Änderung der Schul-Coronaverordnung

Am Donnerstag, dem 28. April 2022 tritt die 1. Änderungsverordnung der 6. Schul-Corona-Verordnung in Kraft. Folgende wichtige Veränderungen gibt es:

Testpflicht: Niemand muss sich anlasslos testen. In der Schule wird nur bei plötzlichem Auftreten von leichten Symptomen (Kratzen im Hals, Halsschmerzen, leichte Abgeschlagenheit, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, verstopfte und/ oder laufende Nase, Niesen, leichter Husten) getestet (Kinder ohne Schultesterlaubnis müssen abgeholt werden). Bei leichten Erkältungssymptomen müssen in den ersten 5 Tagen seit Symptombeginn zwei Tests zu Hause oder bei einem Testzentrum durchgeführt werden. Ein Besuch der Schule ist bei negativem Testergebnis weiterhin möglich.

Betretungsverbot: Bei schweren Symptomen (Fieber ab 38 Grad Celsius bei Schulkindern, Atemnot, Geruchs- und Geschmacksverlust, Durchfall, Erbrechen bzw. schwere Erkältungssymptome) ist das Betreten der Schule nicht möglich und eine ärztliche Abklärung der Symptome erforderlich. Personen mit schweren Symptomen, bei denen nach ärztlicher Diagnose eine Corona-Testung erforderlich ist und die in einer Arztpraxis oder einem Testzentrum getestet wurde, ist das Betreten der Schule bis zur vollständigen Genesung (48 Stunden Symptomfreiheit) mindestens sieben Tage verboten.

Ausgabe von Selbsttests an unserer Schule: Wir geben am 29.4.2022 allen Kindern zwei Selbsttests mit nach Hause. Wenn diese aufgebraucht wurden (Testung bei leichten Symptomen zweimal in 5 Tagen), können durch die Eltern über den Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin des Kindes zwei neue Tests angefordert werden.

Maskenpflicht: Zurzeit gilt keine generelle Maskenpflicht.

Coronafall in der Klasse: Bei einem bestätigten Coronafall (PCR-Test positiv) in der Klasse muss an 5 aufeinanderfolgenden Tagen im Schulhaus die Maske getragen werden (Maskenpflicht) und es besteht Testpflicht. Bei Tests zu Hause ist eine schriftliche Bestätigung („Testzettel“) erforderlich. Die Information an die Eltern erfolgt durch die Klassenleitung über einen Eintrag im Hausaufgabenheft oder die bestehende Informationskette der Klasse.