Schulanmeldungen
Mit Beginn des Schuljahres 2023/24 werden die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 sechs Jahre alt werden. Für diese Kinder besteht seitens der Eltern Anmeldepflicht. Die Anmeldung ist durch die Sorgeberechtigten einvernehmlich vorzunehmen. Im § 43 des Schulgesetzes unseres Landes sind sowohl Rückstellungen vom Schulbesuch als auch vorzeitige Einschulungen geregelt. Es …