Änderung der Schul-Coronaverordnung
Am Donnerstag, dem 28. April 2022 tritt die 1. Änderungsverordnung der 6. Schul-Corona-Verordnung in Kraft. Folgende wichtige Veränderungen gibt es: Testpflicht: Niemand muss sich anlasslos testen. In der Schule wird nur bei plötzlichem Auftreten von leichten Symptomen (Kratzen im Hals, Halsschmerzen, leichte Abgeschlagenheit, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, verstopfte und/ oder laufende Nase, Niesen, leichter Husten) …