Präsenzpflicht ab 24.2.2021 (Mittwoch)

Ab dem 24.2.2021 (Mittwoch) besteht in Rostock für Grundschüler wieder die Präsenzpflicht in der Schule. Alle Kinder, die nach den Winterferien wieder zur Schule kommen, müssen verpflichtend eine vollständig ausgefüllte Gesundheitsbestätigung abgeben, um in die Schule zu dürfen. Kinder, die bereits am Montag und am Dienstag zur Notbetreuung in der Schule sind, müssen zusätzlich die ausgefüllte Selbsterklärung der Eltern abgeben.

Leider können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitteilen, welche organisatorischen Veränderungen es geben wird. Frühestens am Montag wird uns mit einem Hinweisschreiben des Bildungsministeriums mitgeteilt, wie die neuen Vorgaben umzusetzen sind. Wie erwarten vor allem für den Schwimm-, Sport- und Musikunterricht Informationen.

Im Schulgebäude gilt für alle Maskenpflicht, auch während des Unterrichtes. Das Tragen einer medizinischen Maske wird dringend empfohlen. Maskenbefreiungen müssen vom behandelnden Kinderarzt/ der behandelnden Kinderärztin oder einem behandelnden Facharzt/ einer behandelnden Fachärztin attestiert werden.