Maskenpflicht für Kinder

Ab sofort gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Grundschule auch für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4. Die Schul-Corona-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde diesbezüglich geändert. Kinder dürfen ohne Maske das Schulhaus nicht betreten. Die MNB muss durchgängig während der Notbetreuung und im gesamten Schulgebäude getragen werden. Ausnahme: Während der unmittelbaren Nahrungs- und Getränkeaufnahme sowie im Freien.