Betreuung ab dem 11.1.2021

Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler von Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern sind ab dem 11. Januar 2021 verpflichtet, bei Inanspruchnahme der Begleitung des Kindes in der Schule, eine Selbsterklärung abzugeben. Mit dem Formular wird bestätigt, dass keine andere Möglichkeit der Betreuung besteht und das Kind daher in der Schule begleitet werden muss. Nach wie vor werden die Eltern dringend gebeten, ihre Kinder zuhause zu betreuen, wann immer es ihnen möglich ist.

Außerdem besteht ab dem 11. Januar 2021 die Pflicht zur Abgabe der unten beigefügten Gesundheitsbestätigung. Für Schülerinnen und Schüler, die diese nicht vollständig ausgefüllt abgeben, gilt ein Betretungsverbot von Schulgebäuden und aller schulischen Anlagen.

Es besteht die Möglichkeit, die Formulare zu Hause auszudrucken und dem Kind am Montag vollständig ausgefüllt mitzuschicken oder auch vorab an das Sekretariat (Frau Holzberger, E-Mail: GR-tarnow@rostock.de, Fax: 0381 38141473) zu schicken. Des Weiteren liegen ab sofort im Sekretariat Formulare bereit, die bei Bedarf abgeholt werden können. Kinder, die heute in der Schule sind, erhalten die Formulare mit nach Hause.

Hinweis des Staatlichen Schulamtes Rostock (12.1.2021): Setzen Kinder bei der Notbetreuung mehrere Tage aus, da anderweitige Betreuungsmöglichkeiten gefunden wurden (das Wochenende zählt selbstverständlich nicht mit), muss durch die Eltern erneut eine Gesundheitsbestätigung eingereicht werden.