Formularübersicht
Für die Genehmigung der Notbetreuung: Testpflicht – Testung in der Schule: Testpflicht – Testung zu Hause: Schulbesuch nach Krankheit: Nichtdurchführung eines PCR-Tests beim Arzt oder einer Teststelle bei leichten Krankheitssymptomen: mindestens 7 Tage kein Besuch der Schule bis zum vollständigen Abklingen der Symptome, davon müssen 2 Tage vollständig symptomfrei sein oder
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