Außerschulische Lern- und Förderangebote (10.5. bis 30.7.)


Vom 10. Mai 2021 bis zum 30.7.2021 ist es möglich, bis zu 30 Unterrichtsstunden außerschulischer Lern- und Förderpartner in Anspruch zu nehmen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern finanziert pro Kind bis zu einem Förderstundensatz von 12,50 EUR. So lange keine Präsenzangebote möglich sind, ist auch die Wahrnehmung von pädagogisch begleiteten Onlineangeboten möglich.

1. Eltern fordern den Berechtigungsschein vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) an. (Wir haben den Berechtigungsschein angefordert und hier hinterlegt. Es ist auch möglich, diesen ausgedruckt in der Schule abzuholen.)

2. Die Schule bestätigt auf dem Berechtigungsschein mit Unterschrift und Stempel den Schulbesuch im Schuljahr 2020/2021.

3. Die Eltern legen den ausgefüllten Berechtigungsschein bei einem selbst gewählten Anbieter von Lern- und Förderangeboten vor. Das Angebot wird vereinbart und gestartet.

4. Am Ende der Lernförderung wird die Durchführung auf dem Berechtigungsschein mit Unterschrift bestätigt, damit der Anbieter seine Leistung gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern ordnungsgemäß abrechnen und seine Vergütung von dort erhalten kann.

Die genaue Beschreibung des Verfahrens steht im Informationsschreiben der Ministerin.