Formularübersicht

Für die Genehmigung der Notbetreuung:

Testpflicht – Testung in der Schule:

Testpflicht – Testung zu Hause:

Schulbesuch nach Krankheit:

Nichtdurchführung eines PCR-Tests beim Arzt oder einer Teststelle bei leichten Krankheitssymptomen: mindestens 7 Tage kein Besuch der Schule bis zum vollständigen Abklingen der Symptome, davon müssen 2 Tage vollständig symptomfrei sein

oder