Schnelltests ab Mai auch zu Hause möglich

Die Schulkonferenz unserer Schule hat am 21.4.2021 beschlossen, dass es ab dem 3. Mai 2021 möglich sein wird, dass die in der Schule durchgeführten Selbsttests alternativ zu Hause durchgeführt werden können. Voraussetzung dafür ist die Abgabe der unten beigefügten Formulare sowie die Anwesenheit im Unterricht bzw. der Notbetreuung am jeweiligen Testtag. Es besteht keine Möglichkeit, sich die Tests in der Schule abzuholen, wenn das Kind an diesem Tag nicht am Unterricht bzw. der Notbetreuung teilnimmt.

Folgendermaßen verfahren wir in unserer Schule: Montags und mittwochs führen wir im Unterricht die Antigen-Selbsttests durch. Kinder, die zu Hause getestet werden sollen, erhalten zeitgleich ihre Tests zur Mitnahme. Bitte geben Sie dafür eine kleine Tüte oder Ähnliches mit. Der Test kann dann am Nachmittag oder Abend zu Hause durchgeführt werden. Die Anleitung dazu finden Sie unten auf dieser Seite. Mit der Abgabe der Einverständniserklärung zur Durchführung der Selbsttests zu Hause erlischt die Einverständniserklärung für die Testdurchführung in der Schule. Beides kann jederzeit widerrufen werden.

Nach der Feststellung eines positiven Ergebnisses, begibt sich der Schüler oder die Schülerin unverzüglich präventiv in häusliche Selbstisolation und die Eltern informieren die Schule darüber. Durch Ihre Einverständniserklärung sind diese dazu verpflichtet, das Ergebnis dem zuständigen Testzentrum oder der zuständigen Arztpraxis mitzuteilen. Dort wird dann ein PCR-Test durchgeführt, um abzuklären, ob tatsächlich eine Infektion mit Corona vorliegt. Die Schülerin bzw. der Schüler bleibt in häuslicher Selbstisolation, bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt. Die testende Stelle leitet dieses Ergebnis weiter an das zuständige Gesundheitsamt, das die weiteren Maßnahmen in Bezug auf die Schülerin bzw. den Schüler und die Schule veranlasst.