Unterstützungsprogramm Schule – Gegen Lernlücken

Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten in Zeiten der Pandemie Unterstützung für zusätzliche individuelle Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler. Die corona-bedingten Einschränkungen an den Schulen in den vergangenen Monaten haben trotz der erheblichen Anstrengungen aller zu Lernlücken geführt. Bildungsministerin Bettina Martin bringt deshalb ein Unterstützungsprogramm auf den Weg, das auf drei Säulen basiert:

A: Einsatzmöglichkeit für Lehramtsstudierende in Schule : Mit dem freiwilligen Einsatz von Lehramtsstudenten sollen die öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen entlastet werden. Interessierte Lehramtsstudierende können im Rahmen der Regelungen für Vertretungskräfte befristet und für einige Stunden wöchentlich als Unterstützung im Rahmen des Schulbetriebs direkt an der Schule tätig werden. Dabei sollen sich die unterstützenden Tätigkeiten ganz an dem Bedarf der Schule vor Ort orientieren – z.B. Unterstützung beim Distanzunterricht, Einsatz bei Gruppenteilungen, Einbindung in den laufenden Unterricht oder Erteilung zusätzlicher individueller Förderung und Nachhilfe. Bei Interesse und Einsatzermöglichung können sich die Lehramtsstudierenden mit einer formlosen schriftlichen Bewerbung an die gewünschte Einsatzschule wenden. Die Entscheidung über die Eignung und die Organisation der konkreten Unterstützung in der Schule obliegt dieser in Eigenverantwortung und in Abhängigkeit von den ganz konkreten Bedürfnissen vor Ort als auch in Abstimmung mit den Studierenden selbst.

B: Finanzierung externer Unterstützungsleistungen in Schule : Die öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Land bekommen zusätzliche Finanzmittel für den Einsatz externer Hilfe und Dienstleistungen. Jeder Schule steht bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 ein zusätzlicher Betrag von 2.500 Euro zur Verfügung. Diese Mittel können nach dem jeweiligen Bedarf der Schule eingesetzt werden. Das können sowohl zusätzliche Förderangebote für Schülerinnen und Schüler als auch andere Dienstleistungen sein, wie Betreuung und Aufsicht bei Gruppenteilungen bis hin zur Unterstützung im Hausservice, wie z.B. die Sicherstellung der Hygienemaßahmen im Schulalltag.

C: Außerschulisches Lern- und Förderprogramm: Das bereits in den Sommerferien 2020 erfolgreiche außerschulische Lern- und Förderprogramm für Schülerinnen und Schüler wird neu aufgelegt und so ausgebaut, dass es auch während der Schulzeit zusätzlich zum Unterricht wahrgenommen werden kann. Dafür wird das Land erneut mit privaten Bildungsanbietern zusammenarbeiten. Sobald die privaten Bildungsanbieter ihre Lernangebote wieder durchführen können, kann jede Schülerin und jeder Schüler einer allgemein bildenden Schule oder eines Fachgymnasiums in Mecklenburg-Vorpommern dann bis zu 30 Förderstunden à 45 Minuten in Anspruch nehmen. Dieses Programm läuft sowohl zusätzlich zum Unterricht während der Schulzeit als auch während der Ferien. Das Angebot kann unabhängig von einem bereits bestehenden privat finanzierten außerschulischen Lern- und Förderangebot oder einer bereits laufenden Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT-Leistung) in Anspruch genommen werden.

Quelle: Unterstützungsprogramm Schule – Regierungsportal M-V (regierung-mv.de)

Das Bildungsministerium wird zur genauen Ausgestaltung sowohl für Eltern als auch für Schulen detaillierte Informationen in Form von Briefen herausgeben.