Betreuung ab dem 11.1.2021
Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler von Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern sind ab dem 11. Januar 2021 verpflichtet, bei Inanspruchnahme der Begleitung des Kindes in der Schule, eine Selbsterklärung abzugeben. Mit dem Formular wird bestätigt, dass keine andere Möglichkeit der Betreuung besteht und das Kind daher in der Schule begleitet werden muss. Nach wie vor werden die …