Aussetzung der Maskenpflicht
Mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 22.04.2022 wurden die Regelungen der Corona-Landesverordnung einstweilig ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, ab Montag, 25.04.2022, im Schulbereich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nur noch zu empfehlen. Die Testpflicht ist von diesem Beschluss nicht betroffen und bleibt zunächst unverändert. Das heißt, es bleibt bei der dreimaligen Testpflicht. Das Vorhaben, zu […]
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