Maskenpflicht ab 7.3.2022 und weitere Änderungen

Ab dem 7.3.2022 (Änderung der 4. Schul-Corona-Verordnung) ist die Maskenpflicht in Unterrichtsräumen am Platz aufgehoben. Laut Juristin des Bildungsministeriums ist mit Platz in diesem Fall nur „Sitzplatz“ gemeint. An allen anderen Stellen innerhalb des Schulgebäudes muss Maske getragen werden, auch wenn die Kinder im Unterricht aufstehen, um an die Tafel zu kommen.

In Klassen mit Kontakten zu bestätigten Coronafällen bleibt die Maskenpflicht in Unterrichtsräumen an unserer Schule für den Zeitraum von 5 aufeinanderfolgende Unterrichtstage nach dem letzten Kontakt erhalten. Nach Ferien muss ebenfalls Maske getragen werden.

Eine Bildung von definierten Gruppen ist ab dem 07.03.2022 nicht mehr notwendig. Schulsportliche Wettbewerbe können unter Beachtung der weiteren Vorschriften durchgeführt werden. Für Schülerinnen und Schüler sowie schulzugehörige Personen (Personal, Studentinnen und Studenten im Praktikum) ist der Mindestabstand im Freien aufgehoben.

Im Sinne der Kontaktreduzierung soll weiterhin ein Betreten der schulischen Anlagen und des Schulgebäudes von externen Personen (außer pädagogische Fachkräfte, externe Lehrkräfte, Studierende, …) vermieden werden. Wichtige persönliche Elterngespräche sind mit Anmeldung und unter Einhaltung der 3G-Regel in der Schule möglich.

Hier sollten alle aktuellen Dokumente des Landes MV zu Corona zu finden sein.