Unterricht nach den Osterferien

Nach den Osterferien müssen keine Gesundheitsbestätigungen bzw. Erklärungen zum Reiseverhalten abgegeben werden. Außerdem soll die Teststrategie geändert werden. Dazu warten wir noch auf eine konkrete Durchführungsbestimmung.

Es soll zu einer anlassbezogenen Testung gewechselt werden, ein Test wird lediglich bei Vorliegen von „Corona“- Symptomen erfolgen. Es ist vorgesehen, die Testungen nicht mehr in den Schulen, sondern zu Hause sowie in den Testzentren oder Teststellen durchzuführen. Es sollen dann 2 Selbsttests pro Woche mitgegeben werden. Das entsprechende Formular dazu wurde uns noch nicht zur Verfügung gestellt. Sobald die Durchführungsbestimmungen und das entsprechende Formular vorliegen, werden Sie durch uns informiert.

Die grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung hängt als „Hotspotregelung“ unmittelbar mit dem aktuellen Infektionsgeschehen zusammen. Soweit der Landtag für einzelne Landkreise und kreisfreie Städte feststellt, dass dort die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht, ist eine Mund-Nase-Bedeckung zum Schutz aller Personen weiterhin notwendig, auch in den Schulen. Besteht diese Gefahr
nicht, wird die entsprechende Verpflichtung entfallen. Sofern sich Lehrkräfte, sonstiges Personal in Schulen oder Schülerinnen und Schüler dazu entschließen, trotz des Wegfalls einer Verpflichtung freiwillig eine Maske zu tragen oder Abstände zu wahren, ist dies natürlich möglich. Da diese Regelungen manchmal kurzfristig geändert werden, geben Sie Ihrem Kind bitte nach wie vor immer eine Maske mit zur Schule.