Aussetzung der Maskenpflicht

Mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern  vom 22.04.2022 wurden die Regelungen der Corona-Landesverordnung einstweilig ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, ab Montag, 25.04.2022, im Schulbereich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nur noch zu empfehlen.

Die Testpflicht ist von diesem Beschluss nicht betroffen und bleibt zunächst unverändert. Das heißt, es bleibt bei der dreimaligen Testpflicht.  Das Vorhaben, zu einer anlassbezogenen Testung zu wechseln, bleibt bestehen. Dieser Wechsel der Teststrategie wird mit einer neuen Verordnung erfolgen.