Arbeitshefte Schuljahr 2022/2023

Wie bereits den Vorsitzenden der Klassenelternräte bei der letzten Versammlung des Schulelternrates am 11.5.2022 mitgeteilt wurde, gibt es ab dem kommenden Schuljahr eine Änderung, die das Bezahlendes Elterngrenzbetrages und somit auch den Arbeitsheftekauf betrifft. Dieser wird nun zentral durch die Stadt Rostock (Schulträger) geregelt. Der Antrag unsererseits wurde termingerecht gestellt. Heute bekamen wir die Genehmigung über die beantragte Auftragssumme und konnten somit die Bestellung bei der Buchhandlung, die seitens der Stadt Rostock den Zuschlag erhalten hat, auslösen.

Es wird Anfang des Schuljahres einen Elternbrief geben, der durch den Schulträger vorformuliert und durch die Klassenleitungen an die Kinder ausgeteilt wird. In diesem wird dann darüber informiert bis wann und wohin der gesetzlich festgelegte Elterngrenzbetrag in Höhe von 30,68 € pro Schulkind überwiesen werden muss. Der späte Zeitpunkt kommt dadurch zustande, dass die Schulen diesen Brief bisher nicht erhalten haben, da er noch in Arbeit ist.