Informationen für den Unterrichtsbeginn im Januar

Folgende Informationen wurden vom Bildungsministerium bekannt gegeben:

Wie es schon nach den vorangegangenen Ferien üblich war, muss am ersten Schultag nach den Ferien die Vorlage der unterschriebenen Erklärung über das Reiseverhalten vorgelegt werden. Wenn die Schülerin oder der Schüler zu einem späteren Termin nach den Ferien erstmals in der Schule erscheint, so hat sie bzw. er die Erklärung dann vorzulegen. Schülerinnen und Schüler dürfen bei einer Nichtabgabe der Erklärung nicht am Unterricht teilnehmen. Sie werden gesondert betreut, die Erziehungsberechtigten werden informiert und aufgefordert, die Erklärung beizubringen oder ihr Kind abzuholen. Die erforderlichen Übersetzungen werden auf der Homepage des Ministeriums für Bildung und Kindertagesstätten veröffentlicht. Unabhängig vom Inzidenzgeschehen besteht für die ersten 14 Tage nach der unterrichtsfreien Zeit eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Nach den Weihnachtsferien wird die erste Testung am 3.1.2022 durchgeführt. Haustest-Kinder müssen ihre Negativbescheinigung mitbringen. Die vorgenannte Testung ist auch bei geimpften und genesenen Personen erforderlich. Hierdurch soll die Gefahr der Einkehr des Virus in die Schulen möglichst effektiv begrenzt werden. Über Änderungen bezüglich der Testfrequenz wird es zu einem späteren Zeitpunkt Informationen geben. Die Fächer Sport und Musik können ab dem 03.01.2022 im vertrauten Rahmen unterrichtet werden.