Unterricht für alle ab 17.5. mit Testpflicht (2x pro Woche)

Ab dem 17.5.2021 findet wieder Unterricht nach den bekannten Hygienevorschriften in der Schule statt. Der Schwimmunterricht in Klassenstufe 3 entfällt weiterhin. Darum hat die 3a montags 3. bis 6. Stunde Unterricht, die Klassen 3b und 3c montags 1.-4. Stunde.

Am Präsenzunterricht darf nur teilnehmen, wer zweimal pro Woche mit einem anerkannten Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wurde. Dafür muss am Montagmorgen, sofern noch nicht geschehen, eines der folgenden Formulare in der Schule vorgelegt werden.

ODER

Am 12.5.2021 besteht bis 15 Uhr die Möglichkeit, sich die Formulare im Sekretariat der Schule abzuholen. Am 14.5.2021 ist die Schule nicht besetzt.

Wir haben noch keine Informationen, ob eine Gesundheitsbestätigung vorgelegt werden muss. In der aktuellen Schulcoronaverordnung steht dazu: „Der Zeitpunkt bzw. die Zeitpunkte, zu dem bzw. zu denen die Erklärung abzugeben ist, werden durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur durch Hinweisschreiben bekannt gemacht.“ Dieses ist zum jetzigen Zeitunkt (16.5.2021, 17:34 Uhr) nicht geschehen.

Hinweis: Wer der Testpflicht nicht nachkommt, hat keinen Anspruch auf Beschulung im Distanzunterricht.