Für die Genehmigung der Notbetreuung:
Testpflicht – Testung in der Schule:
Testpflicht – Testung zu Hause:
Schulbesuch nach Krankheit:
Nichtdurchführung eines PCR-Tests beim Arzt oder einer Teststelle bei leichten Krankheitssymptomen: mindestens 7 Tage kein Besuch der Schule bis zum vollständigen Abklingen der Symptome, davon müssen 2 Tage vollständig symptomfrei sein
oder