Distanzunterricht und neuer Hygieneplan

Die Aufgaben für den Distanzunterricht sind auf unserer Homepage im Bereich Homeschooling zu finden bzw. werden über die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer auf dem bekannten Weg (z.B. per E-Mail) verteilt.

Es wurde erneut der Hygieneplan aktualisiert. Folgende Punkte sind wichtig bzw. neu:

Bei Auftreten einer mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomatik dürfen betroffene Personen die Schule nicht betreten. Eine unverzügliche Information darüber hat an die Schulleitung zu erfolgen. Die Schulleitung hat diese Betretungsverbote durchzusetzen. Häufige Symptome bei einer COVID-19-Infektion sind:
o Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht)
o Halsschmerzen
o Schnupfen (nicht durch Heuschnupfen oder Allergie verursacht)
o Fieber (≥ 38 °C bei Schulkindern)
o Kopfschmerzen
o Gliederschmerzen
o Störung des Geruchs- und Geschmackssinns
o Gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen)
Beim Auftreten dieser Symptome ist eine Abklärung durch den Kinder- oder Hausarzt durch einen PCR-Test (oder alternativer Nukleinsäurenachweis) oder ein PoC-Antigentest, der durch geschultes Personal in einer Arztpraxis oder einem Abstrichzentrum durchgeführt wird notwendig. Werden die vorgenannten Testungen nicht durchgeführt, darf die Schule bis zum vollständigen Abklingen der Symptome, mindestens jedoch für 7 Tage bei Symptomfreiheit der beiden letzten Tage dieser Frist, nicht betreten werden. Bei Schülerinnen und Schülern ist für die Wiederaufnahme in die Schule die Vorlage einer Selbsterklärung zur diagnostischen Abklärung notwendig.

Anbei alle dazugehörigen Dokumente.