Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände

Mit Wirkung vom 5.8.2020 besteht in unserem Schulgebäude und auf allen schulischen Anlagen (auch auf dem Schulhof) Maskenpflicht. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler unserer Schule und Personen, die sich im Unterricht befinden.

Wer dieser Pflicht vorsätzlich nicht nachkommt, darf für die Dauer eines Kalendertages vom Schulgelände verwiesen werden. Anbei die Allgemeinverfügung der Landesregierung.

Das Schulgelände der Nordlicht Schule darf durch Eltern und Kinder unserer Schule während des Schulbetriebes (7 bis 16 Uhr) nicht betreten werden. Ausnahme ist der Zugang zum Sportplatz durch Klassen und Lehrkräfte im Rahmen des Sportunterrichtes sowie im Rahmen des Vereinssportes.