Selbsttests für die Ferien

Aus dem Hinweisschreiben des Bildungsministeriums an die Schulen: „Die Schul-Corona-Verordnung sieht keine Testpflicht für die Ferien vor. Insoweit Kinder in den Ferienhort gehen, werden sie dort mit Selbsttests versorgt, wenn es notwendig sein sollte. Als Bildungsministerium haben wir uns nach eingehender Beratung mit dem Bildungsrat und der Expertengruppe Hort/KiTa/Schule dazu entschieden, nach den Sommerferien auf eine Schutzphase, wie aus dem vergangenen Jahr bekannt, zu verzichten. Um in Anbetracht der neuen Subvarianten dennoch größtmögliche Sicherheit vor, bei und nach Reisen zu gewährleisten, werden bitte einmalig jedem Schüler und jeder Schülerin 10 Selbsttests mit in die Ferien gegeben. Diese händigen Sie bitte den Schülerinnen und Schülern in der letzten Unterrichtswoche aus.“

Wir geben jedem Kind 10 Selbsttests mit nach Hause. Rückfragen dazu richten Sie bitte an die Klassenleitung Ihres Kindes.