Maskenpflicht nach den Ferien sowie Vorlage der Gesundheitsbestätigung

Für die ersten 14 Tage (11.10. bis 22.10.2021) nach den Herbstferien besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Diese Maßnahme dient ausdrücklich dem gegenseitigen Schutz nach Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Ferien.

Außerdem muss am Morgen des ersten Schultages nach den Ferien die unterschriebene Erklärung über das Reiseverhalten (Gesundheitsbestätigung) vorliegen. Wenn die Schülerin oder der Schüler wegen Krankheit zu einem späteren Termin nach den Herbstferien erstmals in der Schule erscheint, so hat sie bzw. er die Erklärung dann vorzulegen. Schülerinnen und Schüler dürfen bei einer Nichtabgabe der Erklärung nicht am Unterricht teilnehmen. Sie werden gesondert betreut. Die Erziehungsberechtigten werden informiert und aufgefordert, die Erklärung abzugeben oder ihr Kind abzuholen.

In den Herbstferien ist das Schulsekretariat nicht besetzt!