Präsenzunterricht bleibt ausgesetzt

Am 5. Januar 2021 wurde im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, die seit dem 16.12.2020 für die Schulen gefassten Beschlüsse fortzuführen. Das schließt den Appell von Eltern von Grundschülerinnen und Grundschülern ein, die Kinder zu Hause zu betreuen, wenn sie nicht aus beruflichen Gründen das Betreuungsangebot der Schule in Anspruch nehmen müssen. Die Präsenzpflicht bleibt in Mecklenburg-Vorpommern ausgesetzt. Kinder, die nicht zu Hause betreut werden können, werden bei der Lösung der gestellten Aufgaben in der Schule begleitet. Es findet in der Grundschule „Rudolf Tarnow“ (entsprechend der Vorgaben des Bildungsministeriums) kein Präsenzunterricht statt.

Für die Inanspruchnahme des Begleitangebotes in der Schule (Notbetreuung) muss von den Eltern (ab 11.1.2021) eine Selbsterklärung abgegeben werden. Ein entsprechendes Formular wird hier Online sowie im Sekretariat der Schule bereitgestellt, sobald wir es vom Bildungsministerium erhalten haben.

Wenn die Inzidenzen in Landkreisen oder kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern verlässlich unter 50 liegen, wird ab dem 18. Januar 2021 geprüft, ob eine Beschulung für die Grundschulen in Präsenzform möglich ist.